Im Harz wurde ein Wanderer von einem umstürzenden Baum verletzt und verklagte den Eigentümer, die Stadt Thale, auf Schmerzensgeld, weil sie ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Das Landesgericht Magdeburg lehnte die Klage ab, und der daraufhin angerufene Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt. Das berichtet “forstpraxis.de”.
Damit ist klargestellt: Wer sich in der freien Natur bewegt, tut das auf eigene Verantwortung. Für Waldbesitzer besteht keine Pflicht, Bäume entlang von ausgewiesenen Wanderwegen regelmäßig zu kontrollieren. “Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko“, zitiert Forstpraxis.de den bayerischen Verwaltungsjuristen Rainer Hilsberg.
Das bedeutet umgekehrt auch: Forstarbeiten zu “Unzeiten” wie dem zeitigen Frühjahr, die mit dieser Sicherungspflicht begründet werden, haben tatsächlich keine Grundlage.
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Bildquelle: Bergwald, Foto: Wildes Bayern