Zu den über die letzten 24 Jahre am stärksten zunehmenden Arten gehören demnach Bienenfresser, Zaunammer, Wiedehopf und Purpurreiher-Vogelarten. Sie profitieren von dem wärmeren Klima und milderen Wintern und dehnen ihr Brutgebiet weiter nach Norden aus. Parallel nehmen aber die Bestände vieler häufiger Arten, die gemäßigte Temperaturen bevorzugen, tendenziell ab.
Schlecht sieht es besonders in der Agrarlandschaft aus: Gleich sieben Arten, die landwirtschaftliche Flächen zum Brüten nutzen, zählen zu den größten Verlierern der letzten 24 Jahre. So verzeichnen Alpenstrandläufer (-84 %), Rebhuhn (-66 %), Bekassine (-66 %), Kiebitz (-65 %), Wachtelkönig (-61 %), Braunkehlchen (-59 %) und Uferschnepfe (-59 %) teils drastische Rückgänge.
Hoffnung macht, dass sich Verbesserungen zeigen können, wenn eine Vogelart geschützt wird und auch konsequente Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel profitieren Uhu, Großtrappe, Kranich und eben auch die Wiesenweihe von Artenhilfsprogrammen mit ganz praktischem Schutz, von nachlassender Verfolgung oder dem Verbot schädlicher Umweltgifte.
Dass sich Schutzbemühungen lohnen, zeigt auch ein Blick auf das Herzstück des Vogelschutzes: die Vogelschutzgebiete. Von den sogenannten Triggerarten, den Zielarten der europäischen Vogelschutzgebiete, konnten rund 40 Prozent über die letzten zwölf Jahre eine positive Bestandsentwicklung verzeichnen.
„Der Bericht „Vögel in Deutschland – Bestandssituation 2025“ macht deutlich: Wenn in ausgewiesenen Schutzgebieten ein umfassendes Management erfolgt, haben bedrohte Vogelarten wie Schreiadler und Mittelspecht eine Chance, dauerhaft zu überleben. Leider wissen wir aber auch, dass es genau an diesem Management in Deutschland harpert.
Das Vogelmonitoring gewinnt in der Forschung zunehmend an Bedeutung, da die Ursachen für die zunehmende Dynamik in den Brutbeständen heimischer Vogelarten noch nicht hinreichend erforscht sind. Weitere Forschungsarbeiten sind daher dringend erforderlich, um diese Entwicklungen zu analysieren. Nur mit einem umfassenden Wissen über den Zustand der Arten kann Naturschutz fundiert und wirksam gestaltet werden.
Deutschland ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie alle sechs Jahre einen nationalen Bericht nach Artikel 12 über die Entwicklung der brütenden und rastenden Vogelarten an die EU-Kommission zu übermitteln. Es ist auf der einen Seite beachtlich, auf der anderen ein Armutszeugnis, dass diese wichtige staatliche Aufgabe nur erfüllt werden kann, indem rund 7000 passionierte Vogelexperten meist ehrenamtlich Daten sammeln und einspeisen.
Die Daten bilden eine wichtige Grundlage für verschiedene Naturschutzinstrumente über den EU-Vogelschutzbericht hinaus. Dazu zählen unter anderem die Erstellung des Berichts zur „Lage der Natur in Deutschland“, die bundes- und landesweiten Roten Listen gefährdeter Vogelarten, Berichte weiterer internationaler Regelwerke wie dem Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommen (AEWA) sowie für die Mitarbeit Deutschlands bei Wetlands International.
Zur PDF-Datei von „Vögel in Deutschland: Bestandssituation 2025“ gelangen Sie hier
Bildquelle: Bundesamt für Naturschutz
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