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Dienstag, 16. Dezember 2025

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Das unterirdische Ende der Fahnenstange – Rotwildprozess in Kärnten
16. Dezember 2025, 11:06    office@wildes-bayern.de

Das unterirdische Ende der Fahnenstange – Rotwildprozess in Kärnten


Was sich derzeit in Sachen Rotwild in Kärnten abspielt, kann uns nur inständig hoffen lassen, dass das allerunterste Ende der Fahnenstange damit jetzt mal erreicht ist. Dort muss gerade das Landesverwaltungsgericht über einen „Abschussplan“ entscheiden, der einen Mindestabschuss von 1202 Stück Rotwild auf knapp 600 Hektar Revier vorsah,  mindestens – verfasst vom Landesjagdverband, der Kärntner Jägerschaft.

Die ist nämlich seit einer Änderung des Jagdgesetzes 2025 in die Rolle einer Unteren Jagdbehörde aufgestiegen und nun für die Erstellung von Abschussplänen, die Aufstellung von Richtlinien und die Überwachung der Abschüsse verantwortlich. Was für eine riesige Chance, das Wild endlich wildbiologisch richtig, vorbildlich und waidgerecht zu behandeln!

Doch statt ihre Chance klug und kompetent zu nutzen, üben sich die Kärntner Jagdfunktionäre als blinde, voreilige Erfüllungsgehilfen des Forstes. Zu Beginn diesen Jagdjahres verteilten sie nach oben offene Abschusspläne (sogenannte Mindestabschüsse), wie die deutschsprachige Region sie noch nicht gesehen hat, und die dem Wild in ihrer Region den Garaus machen könnten.

Die Abschusspläne sind für zwei Jahre erstellt und gelten jeweils für eine so genannte Wildregion, das ist eine großflächige Einheit der Wildökologischen Raumplanung. Jede davon umfasst ungefähr ein halbes Dutzend Hegeringe, was etwa 60 und mehr Revieren entspricht, für die so ein gemeinsamer Abschussplan gilt. So erklären sich die oben erwähnten über 1200 Stück für das 600 Hektar-Revier. Fallwild darf übrigens nach der neuen Richtlinie nicht mehr angerechnet werden – auch das ist eine neue, irrsinnige Idee aus dem Hause Kärntner Jägerschaft.

Kein Wunder also, dass ein Pächter gegen diesen Abschussplan klagte, denn laut seinem Bescheid war nicht nur der Pflichtabschuss von 1202 Stück Rotwild vorgeschrieben, sondern ihm nach Belieben frei, darüber hinaus noch so viele Stück Rotwild zu erlegen, wie er möchte. Einzige Einschränkung: Es müssen jeweils dreimal so viel Stück Kahlwild (Hirschkühe, einjährige Hirschkühe und Kälber) wie männliche Hirsche sein. Außerdem wurde ein Gamsabschuss von 28 Stück festgelegt, nach dessen Erfüllung ihm bzw. seiner Wildregion weitere 90 Stück (!) als Freigabe winkten.

Wer angesichts dieser Planungen die Ausrottung des Schalenwildes in Kärnten vor Augen hatte, wurde in der Gerichtsverhandlung rund zwei Wochen vor Weihnachten durch den amtierenden Landesjägermeister, Rechtsanwalt Dr. Walter Brunner, eines „Besseren“ belehrt. Er versicherte unter anderem, es sei nicht notwendig, eine Obergrenze beim Rotwild Abschussplan festzulegen. Rotwild könne man gar nicht ausrotten. Außerdem gebe es ja noch die Schonzeiten, da dürfe eh nicht gejagt werden. Und die Regeln der Weidgerechtigkeit würden ein Übriges tun und allzu ambitionierte Rotwild-Reduzierer sicherlich bremsen. Auf jeden Fall, so versicherte der Landesjägermeister dem Gericht, sei beim Rotwild ein Pflicht-Mindestabschuss notwendig, „damit die Rotwildpopulation nicht explodiert.“

Als Evaluation dieses komplett irrwitzigen Plans hatte man sich laut Landesjägermeister die Methode der Rückrechnung überlegt – eine Methode, bei der aber weder das Alter der erlegten Tiere einfließt, noch tatsächliche Bezüge zu den lebenden Populationen angestellt werden. Statt dessen basiert sie auf der völlig unzureichenden Annahme, dass eine steigende Strecke für wachsende Bestände steht. Rückrechnungen von dieser Qualität hat auch gerade ein prominenter österreichischer Immobilienhändler angestellt, um die Entwicklung seines Vermögens immer genau im Blick zu haben…

Dass ein Jagdpächter bei so einem tollen, nach oben offenen Abschussplan überhaupt klagt, ging dem Jagdfunktionär scheinbar gar nicht ein – schließlich würde er doch in keiner Weise eingeschränkt und könne schießen, was er wolle! Dass das Kärntner Jagdgesetz nach wie vor auch die Verpflichtung zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wildbeständen, zum Erhalt gesunder Wildbestände, beinhaltet, ist Dr. Brunner möglicherweise entfallen. Auch, dass die jeweilige arteigene Sozialstruktur von Rot-, Reh- oder Gamswild ein wichtiges Ziel ist, scheint ihm kein Begriff. Dass die österreichische Verfassung (ebenso wie das deutsche Grundgesetz) dazu genauso den Auftrag erteilt wie internationale, verpflichtende Regelungen von der Flora-Fauna Habitat Richtlinie bis zur Berner Konvention, einem völkerrechtlich verbindlichem Vertrag, wäre ein weiteres, winziges Detail, das leider der unfassbaren Faktenblindheit bei den ehemaligen „Experten“ der grünen Zunft zum Opfer gefallen ist.

Selten haben sich die Spitzen eines Jagdverbandes so deutlich und klar zu ihrer wahren Mission bekannt: Es geht um die Bekämpfung von als unangenehm empfundenen Tierarten. Ein uns allen hier bestens vertrauter Umweltverband aus Bayern hat schon angekündigt, dass er dieses Treiben im nächsten Jahr genauer beleuchten und dann gegebenenfalls auch beklagen wird. Sollte es echte Jäger in Kärnten geben, die sich noch als fachkundige und beherzte Anwälte des Wildes verstehen  und als Beschützer vor überzogenen Ansprüchen diverser Lobbygruppen, dann sollte sie dem Wirken von Funktionären, die diesem Anspruch entgegenarbeiten, ein Ende bereiten.

Anlässlich dieser Neuigkeiten möchten wir nochmal auf folgenden wunderbaren Film hinweisen: 

Elisabeth Schneeweiß, selbst Mitglied im Rotwildausschuss der Kärntner Jägerschaft, stellte darin schon im vergangenen Jahr das einzigartige Zusammenspiel von Natur, Rotwild und nachhaltiger Nutzung durch die Jagd in Kärnten vor und äußert ihre Sorge angesichts der (damals noch geplanten) Änderungen:  „Ich spüre durch die neuen Richtlinien eine ernsthafte Gefahr für die Fortführung der nachhaltigen Jagd in ganz Kärnten.“ Unbedingt sehenswert!

Zum Video kommt Ihr hier

 

 

 

Meldung vom 16. April 2024: Sorge um Kärntens Rotwild wegen neuer Richtlinien

Die Kärntner Jägerschaft bereitet eine neue Richtlinie zur Rotwildbejagung vor, die Fachkundige Sturm laufen lässt. Der größte Stein des Anstoßes ist die so genannte „Vorabbringung“ von Kahlwild – das bedeutet, dass Jäger zuerst eine bestimmte Mindestzahl an weiblichen oder unter einjährigen Tieren erlegt haben müssen, bevor sie einen mehrjährigen Hirsch schießen „dürfen“. Teilweise kann Kahlwild über Jahre „vorgeschossen“ werden, wie der Geschäftsführer der Kärntner Jägerschaft erklärt. Die tatsächlichen Revier- und Rotwildverhältnisse scheinen in der Vorlage der Richtlinie allerdings keine Rolle zu spielen. Ob tatsächlich „Regulierungsbedarf“ besteht, ob tatsächlich untragbare Wildschäden verhindert werden müssen – das alles wird offensichtlich nicht in der Richtlinie berücksichtigt.

Experten befürchten, dass diese Regelung das gesamte System der nachhaltigen und waidgerechten Rotwildjagd in Kärnten durcheinander bringt. Denn diese lässt das Wild im Sommer weitgehend in Ruhe, greift dann zur Feistzeit und Brunft (September) bei den Hirschen ein und erst danach beim Kahlwild.

Dafür gibt es gute Gründe: Ab dem Frühling zieht das Wild in seine Sommereinstände, was in Kärnten die hoch gelegenen Almen sind. Dort setzen die weiblichen Tiere ihre Kälber. Es ist eine sensible Zeit, und es ist völlig in Ordnung, hier nicht einzugreifen, denn das Wild steht außerhalb des Waldes und richtet wenig Schäden an. Vor und während der Brunft wird die Jagd auf alte, reife Hirsche ausgeübt, was auch dazu dient, die hohen Bestände an männlichen Tieren abzuschöpfen.

Die Jagd aufs Kahlwild findet traditionell erst danach statt – zu einem Zeitpunkt, wo Kälber schon etwas größer und mobiler sind, so dass sie den jagdlichen Einfluss aufs Rudel aushalten oder auch gut erlegt werden können.

Dreht man dieses System nun um und bejagt das Kahlwild vor den Hirschen, wie es die Richtlinie vorschreibt, befürchten Experten unter anderem massive Schäden für die Wälder. Denn was in Waldrevieren durchaus eine praktikable Möglichkeit sein kann, bei Reduzierungsbedarf (!) im Sommer Alttiere und ihre Kälber zu erlegen, wäre im Gebirge mit den Sommereinständen außerhalb des Waldes kontraproduktiv. Denn Jagddruck auf den Almen würde das Wild in die Wälder vertreiben. Insgesamt würde diese Änderung viel Unruhe in die Wildbestände bringen – und Stress beim Wild äußert sich immer auch in Schäden.

Elisabeth Schneeweiß, selbst Mitglied im Rotwildausschuss der Kärntner Jägerschaft, ist jetzt mit einem Film an die Öffentlichkeit gegangen. Sie stellt das einzigartige Zusammenspiel von Natur, Rotwild und nachhaltiger Nutzung durch die Jagd in Kärnten vor und äußert ihre Sorge angesichts der geplanten Änderungen:  „Ich spüre durch die neuen Richtlinien eine ernsthafte Gefahr für die Fortführung der nachhaltigen Jagd in ganz Kärnten.“

Aber so wichtig das Anliegen auch ist: Auch abseits der Botschaft ist dieser Film wunderschön und unbedingt sehenswert!

Zum Video kommt Ihr hier

Bildquelle: Leuchtturmprojekt Nockberge




Werner Sacher schrieb:


Wir müssen uns zusammentun,die neuen Richtlinien der Abschuss Verordnung sind völlig inakzeptabel.Interessant ist auch festzustellen das die Funktionäre der Kärntner Jägerschaft eine Diskussion darüber nicht zulassen.
Weidmannsheil!

Antworten
Lutz Herz schrieb:


Tja solche Rechtsanwälte wie der in Kärnten gibts leider überall. Im Raum Traunstein ist es ein Arzt im Ruhestand, der in offensichtlicher Unkenntnis der Gesetzeslage das Füttern in Notzeiten verbieten lassen will oder ein pensionierter Oberförster, der aus lauter Frust, dass er jetzt nichts mehr zu melden hat, öffentlich die Jägerschaft beschimpft, z.B. die Jäger würden nicht einmal 5 Baumarten kennen.
Es ist noch gar nicht so lange her, da kannte der Forst, obwohl jahrelang die Wichtigkeit von Mischwäldern bereits bekannt war, lediglich 3 Baumarten: kleine Fichte mittlere Fichte und Käferfichte.

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