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Montag, 29. September 2025

Scrollicon
Windräder vor grauem Himmel
29. September 2025, 09:26    office@wildes-bayern.de

UPDATE Windräder wider Vogelschutz: Neues Gerichtsurteil


Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wichtige Entscheidung für den Vogelschutz gefällt: Es hat die  Genehmigung für Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen für rechtswidrig erklärt, weil keine Vorprüfung dazu stattfand, ob das Vorhaben auch ein nahegelegenes Vogelschutz- und ein FFH-Gebiet beeinträchtigen würde. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 12. September 2025:

„Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.

Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen (Niedersachsen), die mit umfangreichen Nebenbestimmungen (u.a. Abschaltungen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in der Zeit von März bis August) zum Schutz des Rotmilans und weiterer Greifvögel verbunden ist. Die Windenergieanlagen sollen 1.300 m (nord-)östlich eines Vogelschutzgebiets und westlich eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets errichtet werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist und es zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eines ergänzenden Verfahrens bedarf. Unter anderem hat es das Fehlen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung bemängelt. Zudem sei bei der Prüfung, ob durch das Vorhaben zulasten des Rotmilans das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verletzt wird, versäumt worden, auch sehr wahrscheinliche zukünftige Ansiedlungen von Vögeln zu berücksichtigen. Genehmigungserleichterungen im Zuge der EU-Notfall-Verordnung und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes kämen dem Vorhaben nicht zugute.“

Zur vollständigen Pressemitteilung gelangt Ihr hier

 

 

Meldung vom 18.8.2025
Die Deutsche Wildtier Stiftung hat über eine Studie festgestellt, dass Windkraftanlagen mit ihren schweren Rotorblättern insbesondere viele heimische Brutvogelarten bedrohen. Vogelschutzgebiete sind in Deutschland erheblich von der Nähe zu Windkraftanlagen betroffen – viele Anlagen stehen sogar innerhalb der Schutzgebietsgrenzen.
UPDATE Hier findet Ihr einen Bericht des STERN über die Studie und das Thema
Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Andere, ebenso gefährdete Arten lässt das Naturschutzgesetz in der neuesten Fassung bereits außer Acht, obwohl sie ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch
Untersucht wurde die Nähe der Schutzgebiete zu Windkraftanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen, und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windkraftanlagen.
Der Prüfbereich ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt und definiert je nach Brutvogelart drei unterschiedlich weite Radien um eine Windkraftanlage: den Nahbereich, den zentralen Prüfbereich und den erweiterten Prüfbereich. Befindet sich ein Brutplatz der relevanten Vogelarten in diesen Prüfbereichen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden – je näher die Windkraftanlage am Brutplatz steht, umso höher die Auflagen.
Im Nahbereich von Windkraftanlagen, der für den Baumfalken laut Gesetz zum Beispiel 350 Meter und für den Schreiadler 1.500 Meter beträgt, müssten die Schutzmaßnahmen eigentlich so umfangreich sein, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage in der Regel nicht mehr möglich wäre. Sie müsste zumindest zeitweise abgeschaltet werden. Der Gesetzgeber hat den Umfang der Abschaltauflagen allerdings begrenzt. Er lässt ausgerechnet im Nahbereich regelmäßig Ausnahmen zu – und nimmt damit das Tötungsrisiko für die Brutvögel in Kauf.
Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen. Die Genehmigungen vieler Windkraftanlagen dürften sich bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den Maßstäben des EU-Rechts, die für Vogelschutzgebiete gelten, nicht hätten erteilt werden dürfen.
Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert, alle Windkraftanlagen abzubauen, die im Nahbereich von Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten liegen. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen.
Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen findet Ihr hier

 

Meldung vom 8. Juli 2024: Gericht stoppt Windräder in Wasserschutzgebiet

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Genehmigung des Landratsamts München zur Errichtung von Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet des Höhenkirchener Forsts für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte unser Partnerverein VLAB.

Er schreibt in seiner Pressemeldung:

„Die geplanten Windkraftanlagen sollten in einem Gebiet errichtet werden, das nicht nur als Wasserschutzgebiet, sondern auch als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese Region ist besonders empfindlich, da sie die Trinkwasserversorgung für mehrere zehntausende Menschen im südöstlichen Ballungsraum Münchens sichert. Zudem handelt es sich um ein sehr windarmes Gebiet, wodurch der Nutzen der Windkraftanlagen fraglich erscheint und der Betrieb hoch subventioniert werden muss.

Die 2. Vorsitzende des VLAB, Dr. Christina Hauser, betonte in einer Stellungnahme: „Der Schutz unseres Trinkwassers hat mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, sind wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Es ist gut, dass der VGH dies mit seinem heutigen Urteil klargestellt hat.“

Wir argumentierten, dass das spezifische Wasserschutzgebiet aufgrund seiner besonderen geologischen und hydrologischen Beschaffenheit äußerst anfällig für Verschmutzungen und andere negative Einflüsse sei, die durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen entstehen könnten. Der Senat des BayVGH bemängelte, dass die Ausführungen in der Genehmigung im Widerspruch zu den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes lägen und keine hinreichende Prüfung alternativer Standorte vorgenommen worden sei.“

Das Gericht selbst teilte uns mit: „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. (VLAB) weitgehend stattgeben. Allerdings wurde die Genehmigung nicht aufgehoben, sondern deren Rechtswidrigkeit festgestellt; zudem wurde sie zugleich außer Vollzug gesetzt. Hintergrund dafür ist eine Regelung (§ 7 Abs. 5 UmwRG), welche der Genehmigungsbehörde in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit eines sog. ergänzenden Verfahrens einräumt.“

(Foto = Symbolbild)




office@wildes-bayern.de schrieb:


Wenn man zukünftig feststellt, dass es doch ein Fehler war, Wälder zum aufzulichten und zum roden für Industrieanlagen freizugeben, wird es zu spät sein!
Wald benötigt Jahrzehnte um wieder stabil zu wachsen.
Wald denkt und plant man nicht in Jahren, sondern in Generationen. Das bedeutet eine langfristige Perspektive, die den Wald nicht nur als Ressource für den Moment, sondern als ein System für zukünftige Generationen versteht!
1% der Waldfläche in Bayern soll freigegeben werden, hört sich erstmal wenig an, entspricht aber ca. 100 000 ha. Dazu kommen noch die Verbreiterung von Wegen und Kurventrichter.
Das alles beeinflusst das so wichtige Waldinnenklima negativ.
Das hat Auswirkungen für das Klima lokal und global, sowie auf die Gesundheit und Stabilität des Waldes.
Wald ist ein sensibles Ökosystem, nicht einfach nur Fläche!
Wald ist essentiell für die Biodiversität!
🌳Es geht hier auch um den Lebensraum zahlreicher Lebewesen. Oft wird vergessen, dass der Wald auch ein Bodenleben hat, einen Kreislauf nach sich zieht. Wenn man bedenkt, wieviel Waldboden für die Fundamente ausgehoben wird. Dieser Boden ist dauerhaft geschädigt, da er massiv verdichtet wird.
🌳Die Wasserspeicherfähigkeit wird beeinträchtigt, viele Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sind an Bäume gebunden, auch an die immer wieder erwähnten Fichten. Wer sich mit Wald beschäftigt, weiß auch wie wichtig und abhängig Mykorrhizapilze sind.
Unser Wald ist der größte Süßwasserspeicher.
🌳Moose haben auch eine wichtige Wasserspeicherspeicherfunktion und filtern. Sie bremsen den Oberflächenabfluss zusammen mit den Wurzeln und binden Schadstoffe, die sie mit dem Wasser aufnehmen. Moose sind darüber hinaus der Lebensraum vieler Kleinstlebewesen. Waldboden ist so viel mehr und nicht ersetzbar!
Allein in den deutschen Wäldern kommen fast 700 Moosarten vor. Einige sind auch schon gefährdet. Einem Wald sieht man nicht gleich an, ob er artenreich oder artenarm daran ist.
🌳Durch die Rodung der Flächen wird der Wald anfällig für Sturmschäden, Käferbefall und die gerodeten, verdichteten Flächen erwärmen sich, was zur Veränderung des Mikroklimas im Wald führt.
🌳Wir haben hier hier zahlreiche geschützte und bedrohte Arten wie den Wespenbussard, Gelbbauchunke, Haselmaus, zahlreiche Fledermausarten, zahlreiche Schwarzspechtreviere, Wanderfalke, Mäusebussard ….
Alles hängt zusammen, ist miteinander verknüpft:
Boden, Baumkronen, Pilze, Insekten, Fledermäuse, Vögel, Wild, …
Jedem, der in und mit der Natur arbeitet, ist das besonders bewusst und man bekommt schon kleine Auswirkungen mit.
Unsere Wälder sind so wichtig, auch für zukünftige Generationen und wir haben eine große Verantwortung für unsere Wälder!
Auf diesem Foto seht ihr übrigens eine Verjüngung im Vorrangebiet für Windkraft in Alzgern bei Neuötting.
Die alten Fichten geben den jungen Laubbäumen ihren Kronenschutz, damit sie gesund und geschützt aufwachsen können, irgendwann fallen sie weg und geben einen gesunden und klimastabilen Wald frei 🌳🌲🌳 so funktioniert gesunder und zukunftsfähiger Waldbau!
Grüße aus dem Altöttinger Forst 👋 unser Wald ist wertvoll und schützenswert – bitte denkt darüber nach!
(Quelle Berechnung Waldfläche, die von Rodung betroffen ist: Prof. Hussendörfer im Beitrag vom Lokalradio München)
Gegenwind Altötting
Daniela Ehm

Antworten
Heribert Wagenbauer schrieb:


• Nahe der Bayerischen Gemeinde Haiming sollen 27 neue, 286 Meter
hohe Windkraftanlagen im Wald errichtet werden.
• Der Diplominformatiker Berthold Schönhoff hat genauer
hingeschaut und gleich mehrere Problematiken im Zuge des
Bauvorhabens entdeckt.
• Seine Bürgerinitiative ist Teil eines größeren süddeutschen
Bündnisses, das sich gegen den Ausbau der Windkraft wehrt.
• Die Gemeinde hat zwei Bürgerbegehren abgelehnt, der Bürgermeister
nimmt Stellung zu gleich mehreren Vorwürfen.
Das Ziel ist gesetzlich festgelegt: Mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche
Bayerns sollen bis 2032 für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Klingt
zunächst überschaubar, zudem sind es in anderen Bundesländern bis zu 2,2
Prozent. Dennoch reden wir hier von rund 1.270 Quadratkilometern, die der
Freistaat insgesamt der Windkraft im Rahmen der Energiewende widmen soll.
Bayern ist jedoch mit zahlreichen kleinen und großen Ortschaften gesäumt.
Somit tangiert das Thema Windkraftausbau mit jedem zusätzlichen Windrad
immer mehr Anwohner.
27 Windräder mit 286 Meter Höhe
Einer davon ist der studierte Diplominformatiker Berthold Schönhoff. Er lebt
in der ostbayerischen Gemeinde Haiming, direkt an der Grenze zu Österreich.
Da er sich nun in Altersteilzeit befindet, kann er sich intensiver mit den
Energiewendeplänen seiner Region beschäftigen.
Bisher gibt es in seiner Gegend nur eine Windkraftanlage, allerdings 15
Kilometer entfernt und schon mehr als 20 Jahre alt. Die Enercon E 44
in Bildsberg bei Tann mit ihrer Gesamthöhe von 66 Metern ist deutlich kleiner
als heutige Anlagen.
Doch schon bald soll in der Region mitten im Waldgebiet und in unmittelbarer
Nähe seiner Gemeinde der Windpark Altötting entstehen. Das sind 27
moderne Windräder des Typs Nordex N175/6.X mit je 6,8 Megawatt
Nennleistung und 286,5 Meter Gesamthöhe. Anfangs war geplant, 40 dieser
Windkraftanlagen zu errichten. Das Ende des Waldes wird eingeleitet

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