Der Unterschied zwischen klugen Menschen und bösen Menschen lässt sich so zusammenfassen: Kluge (und gutwillige) Menschen lernen, wenn sie einen Fehler gemacht haben, und versuchen in Zukunft gut und rechtschaffen zu handeln. Böse Menschen „lernen“ aus Fehlern vor allem, wie sie in Zukunft tricksen müssen, um nicht mehr bei denselben Fehlern ertappt zu werden.
Daran mussten wir denken, als wir erfahren haben, dass die untere Jagdbehörde im Landkreis Kronach erneut Schonzeit- und Nachtabschüsse auf Rotwild per Bescheid genehmigt hatte. Erst im Sommer hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth unserer Klage gegen derartige Bescheide im Landkreis Kronach statt gegeben: Die pauschale Begründung der Bescheide damals lautete in etwa: „Klimawald und überhaupt“. Genau das hatte das Gericht nicht überzeugt, weshalb es die Schonzeitaufhebung und Nachtjagd in Revieren des BaySF-Forstbetriebs Nordhalben gekippt hatte. Noch liegt die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts nicht vor. Aber die untere Jagdbehörde in Kronach hat trotzdem eilfertig erneut dem Antrag eines Revierpächters nachgegeben.
Wildes Bayern hatte sich im Rahmen der Umweltinformationen die Abschussdaten aus einem Gemeinschaftsjagdrevier direkt an der thüringischen Grenze erfragt: Und tatsächlich war dort auf Antrag des Pächters die Nachtjagd auf Rotwild genehmigt – und zwischen dem 27. Juli und dem 30. September nächtens vier Schmaltiere sowie ein Spießer erlegt worden.
Der Genehmigungsbescheid für diese Nachtjagd würde uns eigentlich zum Lachen bringen, wenn es nicht zum Weinen wäre. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach ist zwar für die Beurteilung der forstlichen Situation in dem Revier nördlich von Lauenstein zuständig – hat aber gleich auch tiefsinnige Erkenntnisse über die Biologie des Rotwildes geliefert: Das Rotwild verlässt seine ihm angestammten Einstände auf thüringischer Seite, um im Bereich des GJR L. zu äsen. Dadurch kommt es nach Ansicht der Förster zu erheblichen Schäl-, Schlag-! und Verbissschäden.
Dass es ein ganz natürliches und naturschutzfachlich und wildbiologisch höchst erwünschtes Verhalten ist, wenn Rotwild keine (Landes)Grenzen kennt und Sommer- und Wintereinstände wieder nutzt und Populationen vernetzt – soviel Sachkenntnis sind weder im Landratsamt Kronach noch im AELF und auch nicht beim Lauensteiner Jagdpächter in Spuren vorhanden. Auch nicht, dass wir eigentlich nur froh sein können, wenn die Art den genetischen Austausch von Thüringen in unser rotwildarmes Bundesland ganz von alleine vorantreibt. An anderer Stelle, nämlich in den Haßbergen, ruft Jagdminister Hubert Aiwanger gerade medienwirksam nach einer Vernetzung von Rotwildpopulationen! Ob das jemand im benachbarten Kronach gehört hat?
Im Bescheid heißt es: „Aufgrund dieser Ausgangssituation sollten deshalb nach hiesigem Dafürhalten alle Maßnahmen zur Eindämmung der deutlich anwachsenden Rotwildbestände bzw. zur Verhinderung der Schäden ergriffen werden.“ Der Frankenwald kann also nur unter Ausschluss und Abschuss von Reh- und Rotwild wieder aufgeforstet werden. Dabei wachsen hier Vogelbeere und Birke bereits wie die Haare auf dem Hund – wovon sich selbst Minister Hubert Aiwanger bei einer Bereisung im Frühjahr 2026 überzeugen konnte.
Und selbst wenn das Rotwild auf der Freifläche steht, weiß das AELF: Die Tritt- und Fraßschäden können Erträge mindern. Konkretes zu tatsächlich aufgetretenen Schäden findet sich im Bescheid allerdings nicht – und genau das wäre für einen rechtlich sauberen Bescheid notwendig gewesen. Doch ohnehin werden die Schäden ja gemeinhin in den Jagdpachtverträgen den Jägern zur Erstattung aufgebürdet. Wir gehen davon aus, dass das auch im Fall des betreffenden Gemeinschaftsjagdreviers so abgelaufen ist, und dass die Landwirte die eingehenden Schadenszahlungen auch pflichtgemäß bei der Steuer angegeben haben.
Apropos Entschädigung: Keine Erwähnung und Berücksichtigung findet bei all den Debatten die Tatsache, dass die saubere, waidgerechte Erlegung eines Stücks Rotwild einen Gewinn von ungefähr 60 Kilo Wildbret bedeutet, den sich Jagdpächter mit rund fünf Euro pro Kilo „vergolden“ lassen können. Das sollte die Waagschale definitiv zugunsten des Wildes senken – davon ist aber keine Rede.
Insgesamt spricht die Begründung des Bescheids davon, dass hier Landwirtschaft, Forst und Jagdpächter schlicht keine Lust haben, sich mit kompetentem Management und gezielter Bejagung an die Lenkung und Steuerung von Rotwild zu machen. Da ist es viel, viel einfacher, einfach drauf los zu ballern – schließlich ist das Gebiet ja offiziell rotwildfrei zu halten. Bekommt man zudem noch die Erlaubnis zur Nachtjagd, stehen Tür und Tor offen für komplett jagdlich inkompetentes Handeln.
Besonders verwerflich ist unserer Ansicht nach die Freigabe der Schmaltiere in dem Kronacher Bescheid. Kann wirklich jemand Schmaltiere nachts exakt in der Wärmebildkamera von führenden Alttieren unterscheiden? Schon bei Tageslicht ist das für viele Schützen nicht möglich: Bei schwachen Alttieren und starken Schmaltieren beträgt der Unterschied oft gerade mal zehn Kilo. Und schauen Sie sich unser Aufmacherbild über diesem Beitrag an: Könnten Sie sagen, wer hier wer ist?
Die Rotwildschützen des GJR L. jedenfalls haben es geschafft und vier Schmaltiere in der Nacht auf die Decke gelegt. Haben die also in Rudel hineingeschossen? Das wäre nicht nur komplett tierschutzfeindlich, sondern auch der beste Garant für Waldschäden, den man sich nur ausdenken könnte. Kaum vorstellbar auch, dass das einem Schützen mehr als einmal gelingen würde – dafür reagiert Rotwild zu sensibel auf Jagddruck. Geht man also davon aus, dass es Einzelabschüsse waren, ist die korrekte Ansprache der Schmalstücke umso fragwürdiger.
Dass Kamerabilder die Wildart zwischen zwei und drei Uhr morgens beim Äsen zeigen, gibt Ausdruck von diesem Trauerspiel – die Tiere wurden mit mangelhaftem jagdlichem Management mit ihren natürlichen Lebensäußerungen bereits in die extremen Nachtstunden verdrängt.
Bildquelle: privat
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