„Gesunder Menschenverstand“ und „eigenverantwortliches Handeln vor Ort“ als Leitsätze in der Politik klingen vielversprechend. Wer sie Jagdminister Hubert Aiwanger glaubt, ist allerdings verraten und verkauft. Die geänderte Jagdausführungsverordnung zeigt glasklar, dass seine Versprechungen trojanische Pferde sind, mit denen er den Jägern Stück für Stück das bayerische Wild und die Jagd abtrickst, um sie Bauern- und Waldbesitzerverband als Geschenk zu Füßen zu legen.
Mit Aiwangers neuer Verordnung trifft diese verräterische Politik unser Rotwild mit voller Wucht. Schon länger hat der Minister ja angekündigt, die Jagdzeiten und noch einige andere Rahmenbedingungen ändern, das heisst: verlängern, zu wollen. Das ist jetzt bittere Realität: Im kommenden Frühjahr wird die Jagd auf die einjährigen Stücke schon am 1. Mai beginnen, die auf Alttier und Kalb schon am 16. Juli. Dass die Jagdzeit auf alles Rotwild neu am 15. Januar endet, ist da nur ein schwacher „Trost“, denn eine wirkliche Besserung wäre nur zu erwarten, wenn die Jagdzeit im Dezember enden würde – wie wildbiologisch notwendig. Für die Vorverlegung der Abschüsse ins sensible Frühjahr gibt es dagegen keinen einzigen vernünftigen Grund.
Auch weitere Veränderungen gehen in die gleiche – wildfeindliche – Richtung: 3-Jahres-Abschusspläne beim Rotwild mit jährlichen Drüberschuss-Quoten von 20% bringen nichts für die Natur, den Wald oder gar das Rotwild, sondern öffnen den „Verantwortlichen vor Ort“ für jedes Schindluder Tür und Tor. Von einer sinnvollen großräumigen und artgerechten Hege ist in der neuen Verordnung nichts zu finden.
Ein besonderes Schmankerl hat der unglückliche Minister noch für seine Freunde bei den Forst- und Grundbesitzerlobbyisten zubereitet. Während er sich noch angesichts der Weigerung so mancher fanatischer Eigenbewirtschaftungs-Funktionäre mit wohlwollenden Worten an die verzweifelten Jäger wandte, zeigt die Regelung in der neuen Verordnung, was ihm Rotwild, Natur und Hege tatsächlich wert sind: In Zukunft können Jagdgenossen (und Pächter) selbst entscheiden, ob sie noch füttern wollen. Den hässlichen und tierschutzfeindlichen Exzessen wie die unterlassene Fütterung in der Jagdgenossenschaft Rottach-Egern hat er damit den roten Teppich ausgerollt.
„Revierpächter und Jagdvorstand entscheiden eigenständig, ob Fütterungen zwischen November und Mitte Mai – im Wintergatter bis Ende Mai – betrieben werden.“ So heißt es in der Pressemitteilung zur neuen Verordnung. Die Tierquäler von Rottach-Egern werden sich die Hände reiben und ihr Modell, von Aiwanger vermeintlich immer so kritisiert, wird dank ihm jetzt Schule machen.
„Klarheit und Rechtssicherheit“ sind auch zwei Begriffe, die der Minister bei seinen Projekten gerne als Standarten vor sich herträgt. Die hat er jetzt im schlimmsten Sinne erfüllt: Er hat den Grund- und Waldbesitzern Rechtssicherheit für ihr tierschutzfeindliches Handeln zugesichert – und uns Wildtierfreunden endlich Klarheit darüber verschafft, dass dieser Jagdminister der ärgste Feind unseres Wildes ist.
Im letzten Satz der Pressemeldung aus dem Wirtschaftsministerium dankt Aiwanger unter anderem dem Bayerischen Jagdverband, dass dieser seine Linie mitträgt. („Der Minister dankt Waldbesitzer-, Bauern- und Jagdverband sowie den Familienbetrieben Land und Forst für den gemeinsam erarbeiteten zielführenden Kompromiss.„) Ein BJV, der weniger Schonzeit, mehr Abschuss und dem ersatzlosen Streichen von Winterfütterungen beim Rotwild zustimmt? Da werden die Spitzen dieses Verbands wohl noch einige Fragen zu beantworten haben.
Die Pressemeldung zur neuen Verordnung finden Sie hier: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/487-2026/
Die Änderungsverordnung ist ab 30. Oktober 2026 auf der Verkündungsplattform GVBI. Bayern einsehbar.
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