Invasive Arten zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Überlebenskonzept an verschiedenen Stellen der Erde einfach genial aufgeht. Dazu gehören zum Beispiel eine einfache Möglichkeit, neue Lebensräume zu erreichen, universell anpassbare Nahrungsgewohnheiten, eine hohe Fortpflanzungsrate und vieles mehr. Ein Beispiel dafür, wie schlagend so ein Konzept wirkt und sich umsetzen lässt, ist die Quagga-Muschel.
Das Landratsamt Starnberg hat gerade sein Konzept für den Umgang mit der invasiven Quagga-Muschel aktualisiert und alle Kommunen, öffentlichen Institutionen und Wassernutzer informiert. Denn die eingeschleppte Art ist auch im Starnberger See und im Ammersee nachgewiesen. Der Pilsensee und der Wörthsee sind nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht betroffen, weshalb das Landratsamt jetzt versucht, alle Wassernutzer zu erreichen und für entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu aktivieren.
Die Süßwassermuschel, die ursprünglich aus dem Aralsee und dem Schwarzen Meer stammt, pflanzt sich über winzige Larven fort, die über Boote, Wassersportausrüstung und Restwasser sehr leicht in neue Gewässer verschleppt werden können. Die dreikantige Muschel mit den leicht zebraähnlichen Streifen vermehrt sich in großer Zahl, besiedelt harte Oberflächen wie Stege, Boote, technische Anlagen und Uferbereiche und kann dadurch sowohl ökologische als auch praktische Probleme verursachen.
Sie ernährt sich von Plankton in großen Mengen und entzieht damit anderen Arten die Nahrungsgrundlage. Zudem zerfallen die Schalen der Tiere nach dem Absterben in scharfkantige, scherbenartige Fragmente, an denen sich Badende sehr leicht verletzen können. Uferbereiche können dadurch nur noch mit festem Schuhwerk gefahrlos betreten werden. Starker Befall mit Quagga-Muscheln kann Rohre (auch von Bootsmotoren) verstopfen und wichtige Geräte so überwuchern, dass sie unbrauchbar werden. Das Schlimmste ist: Ein einmal befallener See lässt sich praktisch nicht mehr von der Quagga-Muschel befreien.
Die Ausbreitung der Quagga-Muschel ist kein lokales Einzelphänomen, sondern seit Jahren ein internationales Problem, mit dem zahlreiche Seen und Gewässer in Europa und Nordamerika konfrontiert sind. Seit 2016 ist sie schon im Bodensee nachgewiesen.
Ein zentraler Bestandteil des bisherigen Konzepts im Landkreis Starnberg ist die Vermittlung der sogenannten KLAR-Regel:
• K wie Kontrollieren: Es ist zu prüfen, ob die Ausrüstung in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer verwendet wurde. Ist dies der Fall, sind weitere Maßnahmen erforderlich.
• L wie Leeren: Restwasser ist vollständig aus allen Teilen und Hohlräumen zu entfernen. Restwasser darf dabei nicht in den See abgelassen werden.
• A wie Abspülen: Wenn möglich, soll die Ausrüstung vorab zu Hause mit klarem heißem Wasser gereinigt und anschließend mit einem Tuch getrocknet werden.
• R wie Ruhen lassen: Die Ausrüstung soll anschließend mindestens fünf Tage trocknen, bevor sie wieder bedenkenlos genutzt werden kann.
Hier finden Sie alle Infos sowie wichtige Fragen und Antworten des Landkreis Starnberg zur Quagga-Muschel
Hier berichtete der BR über die Ausbreitung der Quagga-Muschel
Einen detaillierten Umweltbericht zur Quagga-Muschel im Bodensee finden Sie hier beim Umweltportal Baden-Württemberg
Bildquelle: Motte123
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